Inobhutnahme
Dieser Fachdienst ist zuständig für die Begleitung und Betreuung der Inobhutnahmen, deren Wohl aufgrund der aktuellen Situation in ihrem Lebensumfeld nicht gesichert ist.
Die Inobhutnahme dient der Gefahrenabwehr, dem Schutz bei Kindeswohlgefährdung, der „emotionalen“ Entschärfung akuter Krisen, der Erarbeitung geeigneter Problemlösungen und der Entwicklung realistischer Perspektiven.
Die Inobhutnahme ist als kurzfristige Schutzmaßnahme eines Kindes eine eigenständige Hilfe nach dem SGB VIII. Sie umfasst die Unterbringung und die sozialpädagogische Beratung, Betreuung und Begleitung eines Kindes in akuten Krisensituationen. Die Aufnahme eines Kindes dient der Gefahrenabwehr, dem Schutz bei Kindeswohlgefährdung, der emotionalen „Entschärfung“ akuter Krisen, der Erarbeitung geeigneter Problemlösungen, der Beratung für Möglichkeiten der Hilfe und der Entwicklung von reali- tätsgerechten und weiterführenden Perspektiven.
Als zeitlich befristete erzieherische Hilfe entlastet sie die Herkunftsfamilie umfänglich und bietet Unter- stützung in familiären Krisen.
Die jungen Menschen, die wir im Rahmen einer Inobhutnahme aufnehmen, versorgen und betreuen wir in den bestehenden Wohngruppen. Die Mitarbeitenden des Fachdienstes übernehmen alle im Rahmen der Inobhutnahme kurzfristig anfallenden Gespräche und Termine und entlasten die entsprechenden Wohngruppen bei der Versorgung der jungen Menschen im Alltag.
Ansprechpartnerin
Vanessa Serwuschok
Ansprechpartner
Thomas Klinker