Unter dem Begriff der Partizipation verstehen wir die Mitwirkung, das Informieren und die Beteiligung von jungen Menschen und ihren Angehörigen während ihrer Hilfemaßnahme. Wir Mitarbeiter vom Johannesstift möchten, dass die jungen Menschen und ihre Angehörigen in einem angemessenen Rahmen und nach rechtlichen Vorgaben (UN-Kinderrechtskonvention; §§8, 45 im SGB VIII) eine große Beteiligungsmöglichkeit während ihrer Hilfemaßnahme im Johannesstift erhalten. Sie sollen jederzeit die Möglichkeit haben Beschwerden oder konstruktive Kritik in den Kontakt mit uns zu bringen. Aus unserer pädagogischen Grundhaltung heraus stellen Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten eine Voraussetzung für eine gelungene Zusammenarbeit und positive Entwicklungsprozesse dar. Die jungen Menschen und ihre Angehörigen werden als Experten für ihre Lebenswelt gesehen und werden aus einer wertschätzenden und respektvollen Haltung gegenüber unseren Mitmenschen entsprechend behandelt. Diese Werte teilen alle Mitarbeiter der Einrichtung und leben sie im Umgang mit den jungen Menschen und ihren Angehörigen. Um die Rahmenbedingungen für Partizipation weiter auszubauen und die Thematik jederzeit aktuell zu halten, wurde zudem die Stelle der Partizipationsbeauftragten in der Einrichtung installiert.