Die Aufnahme dient der Gefahrenabwehr, des Schutzes bei Kindeswohlgefährdung, der emotionalen „Entschärfung“ akuter Krisen, der Erarbeitung geeigneter Problemlösungen, Beratung für Möglichkeiten der Hilfe und der Entwicklung von realitätsgerechten und weiterführenden Perspektiven.
Die Gesamtplatzzahl für dieses Angebot im Johannesstift beträgt 5 Plätze. 2 Plätze für den Landkreis Vechta in der Jugendwohngruppe (JWG) und 3 Plätze verteilt auf die regulären Wohngruppen des Johannesstiftes.
Für diesen Bereich sind explizit eine Leitung für die Inobhutnahme und eine Mitarbeiterin in Teilzeit eingestellt. Alle anderen personellen und sächlichen Ausstattungen sind in den jeweiligen Leistungsangeboten der Wohngruppen und der Jugendwohngruppe inkludiert.